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   BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01   

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https://dejure.org/2001,4914
BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01 (https://dejure.org/2001,4914)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01 (https://dejure.org/2001,4914)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 6/01 (https://dejure.org/2001,4914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anwaltszulassung - Echte Streitsache der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Zweitbescheid - Befähigung zur anwaltlichen Tätigkeit - Juristische Praxis - Rechtsberatende Tätigkeit

  • Judicialis

    RAG § 4; ; RAG § 4 Abs. 1; ; DRiG § 5 Abs. 1; ; BRAO § 4; ; BRAO § 224a; ; BRAO § 201 Abs. 2; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; FGG § 13a Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulassung: Ermittlung für MfS keine juristische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    RAG § 4
    Zulassung eines DDR-Diplomjuristen und ehemaligen Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99

    Zulassung eines DDR-Diplom-Juristen als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01
    Die Vorschrift des § 4 RAG modifiziert §§ 4 BRAO, 5 Abs. 1 DRiG in dem Sinne, daß die Diplomprüfung an die Stelle des ersten Staatsexamens tritt und außerdem in einer zweijährigen Tätigkeit in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf die im Hochschulstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse so praktisch erfahren werden, daß der Diplom-Jurist einen Stand erreicht, der dem nach einem Vorbereitungsdienst abgelegten zweiten Staatsexamen angenähert ist (BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 26/99).

    Diese kann deshalb auch in einem nichtanwaltlichen Beruf erbracht worden sein (BGH, Beschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 67/93, BRAK-Mitt. 1994, 105; v. 13. März 2000, aaO).

    b) Ermittlungs- und Überprüfungstätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR ist nicht als juristische Praxis in der Rechtspflege zu werten (BGH, Beschl. v. 13. März 2000, aaO).

    Eine solche Aufgabe erforderte zwar eine juristische Ausbildung, war aber in ihrem Kern darauf ausgerichtet, eine dem Leiter der Dienststelle obliegende Verwaltungsaufgabe vorzubereiten (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2000, aaO).

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 35/87

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach rechtskräftiger Zurücknahme der

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01
    Ohne eine Änderung der Sachlage kann derselbe Gegenstand daher von den Beteiligten grundsätzlich nicht erneut dem Gericht unterbreitet werden (BGHZ 102, 252, 253 f).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 67/93

    DDR - Rechtsanwalt - Zulassung - Sonderregelung - Rechtsberatende Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01
    Diese kann deshalb auch in einem nichtanwaltlichen Beruf erbracht worden sein (BGH, Beschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 67/93, BRAK-Mitt. 1994, 105; v. 13. März 2000, aaO).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 66/96

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ablehnung wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01
    Allerdings reicht eine bloße Verwaltungstätigkeit - sei es als Sachbearbeiter, Referent oder sonst im öffentlichen Dienst - nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96, BRAK-Mitt. 1997, 198).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 43/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01
    Ein solcher Zweitbescheid eröffnet den Rechtsweg erneut (BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 43/88; Odersky, Festschrift für Sendler S. 539, 544 ff).
  • BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 4/07

    Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Zulassungsverfahrens;

    b) Soweit der Senat in Einzelfällen die Auffassung vertreten hat, dass die Zulassungsbehörde trotz Vorliegens eines durch eine rechtskräftige Entscheidung bestätigten Versagungsbescheids ohne Weiteres befugt sei, sich nicht auf die Rechtskraft dieser Entscheidung zu berufen, sondern ein wiederholtes Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nochmals prüfen und sachlich zu bescheiden (vgl. Beschl. v. 17. Dezember 2001 AnwZ (B) 6/01, NJ 2002, 334), hält er hieran nicht fest.

    Soweit der Senat in Einzelfällen die Auffassung vertreten hat, dass die Zulassungsbehörde trotz Vorliegens eines durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung bestätigten Versagungsbescheids ohne Weiteres befugt sei, sich nicht auf die Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung zu berufen, sondern ein wiederholtes Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nochmals zu prüfen und sachlich zu bescheiden (BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 6/01, NJ 2002, 334; vgl. BVerwGE 35, 234, 236), hält er hieran nicht fest.

  • BGH, 16.03.2009 - AnwZ (B) 31/08

    Bestandskräftigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur

    Danach war die Zulassungsbehörde berechtigt, ein wiederholtes Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft trotz Vorliegens eines durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung bestätigten Versagungsbescheids nochmals zu prüfen und sachlich zu bescheiden (Senat , Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 6/01, NJ 2002, 334; vgl. BVerwGE 35, 234, 236) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 12 B 14.12

    Informationsanspruch; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltskammer; Personalakte; Angaben im

    § 4 RAG modifiziere §§ 4 BRAO, 5 Abs. 1 DRiG dahin, dass die Diplom-Prüfung gleichsam an die Stelle des ersten Staatsexamens trete und außerdem in einer zweijährigen juristischen Praxis in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf die im Hochschulstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse vertieft und so praktisch erfahren würden, dass der Diplom-Jurist einen Stand erreiche, der dem nach einem Vorbereitungsdienst abgelegten zweiten Staatsexamen angenähert sei (ständige Rechtsprechung, BGH - Senat für Anwaltssachen - Beschlüsse vom 17. Dezember 2001 - AnwZ(B) 6/01 - NJ 2002, 334, juris Rn.10, und vom 13. März 2000 - AnwZ 26/99 - juris Rn. 8).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 62/01

    Zulassung eines Diplom-Juristen aus der ehemaligen DDR zur Rechtsanwaltschaft;

    Unter Anlegung dieser Maßstäbe reicht es nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich aus, daß eine rechtsberatende Tätigkeit im Rahmen eines anderen Berufs im erheblichen Umfang ausgeübt wird; eine bloße Verwaltungstätigkeit scheidet allerdings aus (st. Rspr.; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 6/01 mwN).
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